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Der Teilverkauf einer Immobilie

Von Feierabend-Mitglied Donnerstag 09.05.2024, 14:11 – geändert Freitag 10.05.2024, 09:48

Sollten sie über einen Teilverkauf ihres Hauses oder ihrer Wohnung nachdenken, so tun sie dies gründlich!
Diese Verträge haben meist eine festgelegte Laufzeit.
Danach wird die Immobilie verwertet.
Was das für Sie bedeutet,
wenn sie wider Erwarten doch noch leben sollten, können sie sich leicht ausmalen.
Bei einem Teilverkauf verlangen die Anbieter von Ihnen eine monatliche Nutzungsgebühr für den nun ihnen gehörenden Teil der Immobilie.
Fragen sie auch, ob diese Nutzungsgebühr im Vertragsverlauf steigen kann.
Sie werden also Mieter in dem verkauften Teil des Objekts.
Der neue Teilbesitzer beteiligt sich aber nicht an fälligen Reparaturen oder Modernisierungen.
Dafür sind Sie weiterhin allein zuständig.
Die anfallende Nutzungsgebühr entspricht in etwa den Bankzinsen für eine Bankenfinanzierung der ausgezahlten Summe!
Banken sind bei einer Teilbeleihung
mit besonders günstigen Zinsen dabei,
weil dann für sie praktisch kein Risiko anfällt.
Ein Zeuge bei Vertragsverhandlungen ist wichtig.
Sie verhandeln so einen Vertrag das erste Mal.
Für Ihre Verhandlungspartner ist es der Berufsalltag!
Deshalb: Nie sofort unterschreiben.
Bitten Sie sich eine Woche Bedenkzeit aus.
Sollte eine sofortige Unterschrift unbedingt erforderlich sein,
So ist an dem Vertrag etwas oberfaul!
Es zählt nur,
was auch im Vertrag steht!
Alles andere ist ungültig!
Fragen Sie schon parallel bei ihrer Hausbank nach,
Für welche Kosten die gewünschte Summe mit möglichst niedriger Tilgung,
zur Verfügung gestellt werden kann.

Denken Sie deshalb auch an Alternativen.
Eine Alternative wäre eben eine Hypothek.
Eine andere der Verkauf auf Leibrente.
Bei Leibrente bekommen Sie eine einmalige Summe,
sowie eine Lebenslange Rente.
Leibrente – Wikipedia
de.wikipedia.org

Lassen Sie sich auch bei der Verbraucherzentrale beraten.
Das kostet ein paar Euro,
kann aber 10 000 oder mehr einbringen!
Der größte Vorteil für Sie: Die Beratung ist neutral, weil der Berater kein persönliches Interesse verfolgt!

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